GRK 1808 TInCAP 5
Tübingen Interdisciplinary Corpus of Ambiguity Phenomena

25-Jähriger nach „Moonwalk"-Raub vor Gericht

Montabaur. Ein Verfahren, das erst durch den Angeklagten selbst ins Rollen gebracht wurde, beschäftigt derzeit die Richter am Amtsgericht Montabaur. Es geht um den Raub an einem Besucher des letztjährigen „Moonwalk"-Festivals.

„Einmal gezahlt, überall live dabei!" hatte es noch auf den Werbeplakaten für das vierte „Moonwalk"-Kneipenfestival in Montabaur geheißen. Live dabei war der 18-jährige Daniel K. dann auch bei einem Raub. Doch er musste kräftig zuzahlen.
Die Geschichte des aktuell am Amtsgericht Montabaur verhandelten Falls beginnt in den frühen Morgenstunden des 28. September 2008. Der angehende Abiturient und zwei seiner Freunde haben soeben ihre Tour durch vier der am Festival beteiligten Kneipen beendet, ihr Heimweg führt sie in unterschiedliche Richtungen.

Laut eigener Aussage gegenüber der Polizei trifft Daniel K. in Nähe der Freizeitanlage Quendelberg auf den mittlerweile angeklagten Stefan Z. Auf einer Bank sitzend fragt dieser K. nach einer Zigarette. Der 18-Jährige entgegnet, dass er nicht rauche. Z. lässt aber nicht locker, steht auf und bittet K. nun um etwas Geld, um sich selbst Zigaretten zu kaufen. Als K. verneint und weiter seines Weges ziehen möchte, spürt er die Hand von Z. auf der Schulter. K. dreht sich um, stößt Z. beiseite.

Ein Streit entbrennt. Erst attackieren sich beide nur verbal, dann kommt es auch zu Handgreiflichkeiten. Das Duell kommt jedoch jäh zum Stillstand, als K. von hinten durch eine weitere Person festgehalten wird. „Und, jetzt spendierfreudiger?", sollen die von einem Lachen begleiteten Worte von Z. daraufhin gewesen sein. K. weigert sich weiterhin vehement, stößt einen Schwall an Flüchen aus und versucht sich aus der Umklammerung zu befreien - erfolglos. Z. zeigt sich unbeeindruckt, will das Portemonnaie des 18-Jährigen, in dem sich etwa 40 Euro befunden haben sollen, einfach selbst entwenden. K. schafft es, den Angreifer mit einem Tritt in die Unterleibsregion zunächst abzuwehren. Dies nimmt Z. allerdings zum Anlass, K. mehrfach zu schlagen und ihn so kurzzeitig außer Gefecht zu setzen.

K.s nächste Erinnerung beginnt mit dem Aufwachen im Krankenhaus. Neben zahlreichen Gesichts- und Zahnverletzungen ist es vor allem eine durch Rippenbruch verursachte Schädigung des Rippenfells, die dem Fachpersonal vor Ort anfänglich Sorgen bereitet. Wie der behandelnde Arzt berichtet, seien diese Verletzungen „Folge mehrerer massiver Schläge" gewesen. Dass K. nach Angabe des Mediziners schnell wieder genesen sei, könne in erster Linie dem zeitnahen Herbeirufen des Rettungsdienstes durch einen Passanten verdankt werden.

Indes ist die Tatsache, dass der Vorfall zum Gegenstand eines Gerichtsprozesses wurde, alles andere als selbstverständlich. Nachdem die Polizei den Fall nicht hatte aufklären können, war es erst Z., der sich knapp zwei Monate nach der Tat selbst stellte und so für eine Wende sorgte. Der bereits wegen eines anderen Raubes sowie dreier Körperverletzungen aktenkundig gewordene 25-Jährige habe für sich „den Entschluss gefasst, sauber zu werden und ein neues Leben zu beginnen", wie er in der Hauptverhandlung ausführte.

Das Geständnis des gelernten Maurers verblüfft allerdings insofern, als dass er der einzige am Geschehen des 28. September 2008 beteiligte Täter gewesen sein will. Zudem will er K. lediglich einmal mit der Faust geschlagen haben, woraufhin dieser bereits zu Boden gegangen sei.

Für die größte Überraschung sorgte aber der Geschädigte K., als er im Prozess entgegen seiner bei der Polizei gemachten Aussage den Tatverlauf bis ins Detail wie Z. wiedergab. Auf die Frage des Staatsanwalts, welche seiner Darstellungen denn nun zutreffend sei, erwiderte K. mit knappen Worten, dass er „die ganze Sache nur noch verdrängen" wolle.

Auch die Aussage des 47-jährigen Erich B., der K. gefunden und Hilfe verständigt hatte, brachte lediglich bedingt weiteren Aufschluss. Er schilderte, im betreffenden Zeitraum rund 200 Meter vom Tatort entfernt die Umrisse zweier Personen gesehen zu haben. Aufgrund der Wegverzweigungen im Gebiet der Freizeitanlage Quendelberg hätten diese „notwendigerweise den Tatort passieren" müssen. Konkrete Identifikationsmerkmale konnte er hingegen nicht benennen.

Das Urteil des Gerichts soll noch in diesem Monat verkündet werden.


Rohmann, F. (2017). Ankereffekte in komplexen Urteilssituationen: Die Glaubwürdigkeit der Quelle als Determinante für Assimilation und Kontrast. Universitätsbibliothek.

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„Das Duell kommt jedoch jäh zum Stillstand, als K. von hinten durch eine weitere Person festgehalten wird.“

„Er schilderte, im betreffenden Zeitraum rund 200 Meter vom Tatort entfernt die Umrisse zweier Personen gesehen zu haben.“

vs.

„Das Geständnis des gelernten Maurers verblüfft allerdings insofern, als dass er der einzige am Geschehen des 28. September 2008 beteiligte Täter gewesen sein will.“

„Für die größte Überraschung sorgte aber der Geschädigte K., als er im Prozess entgegen seiner bei der Polizei gemachten Aussage den Tatverlauf bis ins Detail wie Z. wiedergab.“
There were two offenders.
There was one offender.
Type of Paraphrase Relation
Phenomenon

Production Perception
Innermost Level
Mediating Level
  Embedded Mediating Level 1
  Embedded Mediating Level 2
  Embedded Mediating Level 3
Outermost Level
Specification Outermost Level (optional)
Triggering Level

the part of a whole which carries a message, is thematically essentially self-contained, and which is structurally and/or thematically separated from the whole it belongs to (e.g. section of text/discourse/speech; picture (with cotext))

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Range

network of thematically, structurally and/or functionally linked sub-units, separated and independent from other complexes, and complete in itself (e.g. text; discourse; speech; poem; dramatic text; picture and circumstances of reception)

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„Dies nimmt Z. allerdings zum Anlass, K. mehrfach zu schlagen und ihn so kurzzeitig außer Gefecht zu setzen.“

„Neben zahlreichen Gesichts- und Zahnverletzungen ist es vor allem eine durch Rippenbruch verursachte Schädigung des Rippenfells, die dem Fachpersonal vor Ort anfänglich Sorgen bereitet. Wie der behandelnde Arzt berichtet, seien diese Verletzungen ,Folge mehrerer massiver Schläge' gewesen.“

vs.

„Zudem will er K. lediglich einmal mit der Faust geschlagen haben, woraufhin dieser bereits zu Boden gegangen sei.“

„Für die größte Überraschung sorgte aber der Geschädigte K., als er im Prozess entgegen seiner bei der Polizei gemachten Aussage den Tatverlauf bis ins Detail wie Z. wiedergab.“
The victim was hit several times.
The victim was hit once.
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  Embedded Mediating Level 2
  Embedded Mediating Level 3
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the part of a whole which carries a message, is thematically essentially self-contained, and which is structurally and/or thematically separated from the whole it belongs to (e.g. section of text/discourse/speech; picture (with cotext))

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network of thematically, structurally and/or functionally linked sub-units, separated and independent from other complexes, and complete in itself (e.g. text; discourse; speech; poem; dramatic text; picture and circumstances of reception)

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  Embedded Mediating Level 1
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  Embedded Mediating Level 3
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